ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Reise- und Zahlungsbedingungen) VON »ehighschool« CHRISTIAN PRELLE REISEVERANSTALTUNGEN


1. GRUNDLAGEN

Vertragspartner sind "ehighschool" Christian Prelle Reiseveranstaltungen als Anbieter von Dienstleistungen, nachfolgend „Veranstalter“ genannt, und eine Einzelperson als „Teilnehmer“ an den gebuchten Dienstleistungen, bei Minderjährigen auch dessen Erziehungsberechtigter, nachfolgend zusammen „Reisender“ genannt. Grundlage des zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter abgeschlossenen Pauschalreisevertrages sind die §§ 651 a - y BGB und Art. 250-252 EGBGB (Einführungsgesetzt zum Bürgerlichen Gesetzbuch).

2. VERTRAGSGEGENSTAND

Vereinbart wird, dass der Teilnehmer an einem Gastschulbesuch gemäß dem Programmangebot des Veranstalters teilnimmt (nachfolgend "Reise" genannt). Zur Erfüllung der Leistungen bedient sich der Veranstalter einem oder mehrerer Geschäftspartner, die dem Reisenden in den Buchungsunterlagen mitgeteilt werden.

3. VERTRAGSABSCHLUSS

Bei einer „Bewerbung“ handelt es sich um eine unverbindliche Interessenbekundung. Vertragsrelevant ist ein Buchungsauftrag, den der Reisende an den Veranstalter übermittelt. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Buchungsauftrags durch den Veranstalter und den Zugang dieser schriftlichen Buchungsbestätigung beim Reisenden zustande. Die Buchungsbestätigung erfolgt auf einem dauerhaften Datenträger, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Vertragsbestätigung in Papierform nach Art. 250 §6 I Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb der Geschäftsräume erfolgte.

4. INFORMATIONSPFLICHTEN

Der Reisende ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ändern sich für die Reisedurchführung relevante Daten des Reisenden, müssen die neuen Daten dem Veranstalter umgehend mitgeteilt werden. Unterlässt der Reisende dies oder gibt von vornherein falsche Daten an, kann der Veranstalter dadurch entstandene Kosten und Leistungsstörungen geltend machen, sofern der Veranstalter seiner Informationspflicht nachgekommen ist und sofern vertragswesentliche Daten vorsätzlich falsch gemacht wurden.

5. BEGINN UND DAUER

Die Reise beginnt in den Tagen vor dem Schulbeginn des Teilnehmers. Das Reiseende ist in den Tagen nach dem letzten Schultag. Über die Möglichkeit, eine Anschlussreise oder einen Anschlussaufenthalt zu buchen, informiert der Veranstalter auf Anfrage.

6. LEISTUNGEN

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Angaben im Buchungsauftrag sowie den Daten der Buchungsbestätigung. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragspartner.

7. VERSICHERUNGEN

Der Veranstalter unterbreitet Angebote für Reiseversicherungen wie Reisekrankenversicherung und Reiserücktrittskostenversicherung; beauftragt der Reisende den Veranstalter, Versicherungen abzuschließen, werden diese im Namen und auf Kosten des Reisenden abgeschlossen. Für Länder wie den USA ist ein Krankenversicherungsschutz gemäß nationalen Regeln vorgeschrieben.

8. VISA

Der Veranstalter informiert den Reisenden über die allgemeinen Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung eventuell notwendiger Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Der Reisende ist jedoch verantwortlich, ein eventuell notwendiges Visum rechtzeitig zu beantragen und alle erforderlichen Ausweisdokumente auf der Reise vorhanden und gültig sind und der Aufenthalt am Reiseziel legal ist. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, hat der Veranstalter nicht zu verantworten, ausgenommen, wenn der Veranstalter falsch oder nicht ausreichend informiert hat.

9. PREIS

Es gilt der zum Zeitpunkt der Buchung im aktuell gültigen Angebotskatalog aufgeführte Preis. Sollten zusätzliche Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgebucht werden, gilt der zum Zeitpunkt dieser Buchung gültige Preis.

10. BEZAHLUNG

Zahlungen sind erst nach Erhalt des Reisepreis-Sicherungsscheins gemäß §651r IV Satz 1 BGB und Art. 252 EGBGB zu leisten. Eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtpreises ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt von Rechnung und Sicherungsschein zu zahlen. Ein Betrag in Höhe von 30% des Gesamtpreises ist 3 Monate vor Reisebeginn zu zahlen. Ein weiterer Betrag in Höhe von 30% des Gesamtpreises ist 2 Monate vor Reisebeginn zu zahlen. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Ist die Gastfamilie 30 Tage vor Reisebeginn noch nicht benannt, kann die Zahlung des Restbetrages bis zum Erhalt der Gastfamilienanschrift zurückgehalten werden. Liegen zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als die genannten Fristen, sind mehrere Raten zusammen zu zahlen. Für Nachbuchungen und Reiserücktrittskostenversicherungen wird keine Ratenzahlung vereinbart.

11. UMBUCHUNGEN / ÄNDERUNGEN

Umbuchungs- und Änderungswünsche sowie zeitliche Verschiebungen werden, soweit möglich, durchgeführt. Kosten einer Änderung, Umbuchung oder Verschiebung der Abreise trägt der Reisende, solange die Gründe dafür in seinen Verantwortungsbereich fallen.

12. RÜCKTRITT

Vor Reisebeginn kann der Reisende nach §651 h BGB jederzeit ohne Nennung von Gründen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird eine schriftliche Erklärung empfohlen. Für den Fall, dass der Reisende vom Vertrag zurücktritt oder kündigt, ist der Veranstalter berechtigt, den vereinbarten Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden ersparte Aufwendungen sowie anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt; einen möglichen Nachweis geringerer Kosten hat der Reisende zu führen. Es werden folgende Entschädigungspauschalen vereinbart: - bis 61 Tage vor Reisebeginn 10% des Gesamtpreises - ab 60. Tag bis 16. Tag vor Reisebeginn 35% des Gesamtpreises - ab 15. Tag vor Reisebeginn 50% des Gesamtpreises - ab Reisebeginn 100% des Gesamtpreises. Die Kosten einer Reiserücktrittskostenversicherung können nicht erstattet werden. Nach Reiseantritt kann der Reisende nach § 651 u IV BGB den Vertrag bis zur Beendigung der Reise jederzeit kündigen. Kündigt der Reisende, ist der Veranstalter berechtigt, den vereinbarten Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu verlangen. Bei Kündigung oder Abbruch der Reise ist der Veranstalter verpflichtet, die infolge der Kündigung notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der der Vertrag die Beförderung des Teilnehmers umfasst, für dessen Rückbeförderung zu sorgen; die Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last. Die vorstehenden Sätze gelten nicht, wenn der Reisende nach § 651 l BGB kündigen kann (siehe Ziffer 14. Beanstandungen); in diesem Fall fallen die Mehrkosten dem Veranstalter zur Last. Vor Reisebeginn ist eine kostenlose Stornierung wegen höherer Gewalt im Sinne des §651h III BGB möglich. Der Reisende kann gemäß §651u BGB kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn der Veranstalter ihn nicht spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn über Name und Anschrift der für den Reisenden nach Ankunft bestimmten Gastfamilie und Namen und Erreichbarkeit eines Ansprechpartners im Reiseland, bei dem auch Abhilfe verlangt werden kann, informiert und auf den Aufenthalt angemessen vorbereitet hat.

13. MITWIRKUNGSPFLICHT

Zur Erfüllung seiner Leistungen ist der Veranstalter auf die Mitwirkung des Reisenden angewiesen. Der Veranstalter benötigt schriftlich benannte Unterlagen vom Reisenden innerhalb einer benannten angemessenen Frist. Gesetze des Reiselandes sind während des Aufenthalts dort einzuhalten. Der Reisende ist verpflichtet, ihm ausgehändigte Programm- und Verhaltensregeln einzuhalten. Bei Nichtbeachtung der Programm- und Verhaltensregeln der Partnerorganisation, die der Reisende mit dem Buchungsformular erhält, kann der Veranstalter den Vertrag gemäß §314 BGB aus wichtigem Grund kündigen, falls der Reisende trotz vorheriger Abmahnung die Reise weiterhin so erheblich stört, dass seine weitere Teilnahme dem Veranstalter nicht länger zumutbar ist. Von einer Abmahnung kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn die Pflichtverletzung des Reisenden so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Beendigung des Reisevertrages dringend notwendig ist. Kündigt der Veranstalter, behält er den Anspruch auf den Reisepreis; der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

14. BEANSTANDUNGEN

Im Fall auftretender Mängel und Störungen hat der Reisende dafür Sorge zu tragen, mögliche Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich dem Veranstalter selbst oder dem Vertragspartner des Veranstalters im Reiseland zu nennen; Anschrift und Rufnummern des Vertragspartners liegen den Reiseunterlagen bei. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch weder auf Minderung gemäß § 651m BGB noch auf Schadensersatz gemäß §651n BGB ein. Will der Reisende den Reisevertrag wegen eines erheblichen Mangels kündigen, hat der Reisende dem Veranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe vom Veranstalter verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.

15. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Die Haftung des Veranstalters für solche Schäden, die 1. keine Körperschäden sind und 2. nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen ausgeschlossen ist, kann sich auch der Veranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

16. ANSPRUCHGELTENDMACHUNG

Ansprüche aus dem Vertrag sind innerhalb der Verjährungszeit von 2 Jahren beim Veranstalter geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Auf mögliche Hemmungstatbestände wird hingewiesen.

17. INFORMATION ÜBER DIE IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS

Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) zu informieren. Steht bei der Buchung noch keine ausführende Fluggesellschaft fest, ist der Veranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald dem Veranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft(en) den Flug durchführen wird/werden, wird er den Reisenden hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, wird der Veranstalter den Reisenden unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften, die in der EG einer Betriebsuntersagung unterliegen (sogenannte „Black List“), ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban

18. STREITBEILEGUNGSVERFAHREN und GERICHTSSTAND

Der Veranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der Veranstalter nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vertragsbedingungen für den Veranstalter verpflichtend würde, informiert der Veranstalter die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der Veranstalter weist für alle Gastschulaufenthaltsverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online‐Streitbeilegungs‐Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. Für Teilnehmer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts‐ und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Teilnehmer können den Veranstalter ausschließlich am Sitz des Veranstalters verklagen.

19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Reiseveranstalter ist: »ehighschool« Christian Prelle Reiseveranstaltungen - Am Sportplatz 3 - 39576 Stendal - Deutschland Telefon: 03 931-531 831-0 - Telefax: 03 931-531 831-2 - E-Mail: info@ehighschool.de - www.ehighschool.de. Stand: Juni 2019.

Service-Telefon Herbst 2023: 0331-74 00 74 91